Bedingungen des Update- und Supportvertrages

zwischen DMS Beratungs- und Projektges. mbH (DMS) und ihren Kunden

Präambel
Mit dem Erwerb von Lizenzen auf Software Produkte von der DMS schließt der Kunde für die lizensierte Software einen Update- und Supportvertrag ab, dessen Bedingungen nachfolgend beschrieben sind. Der Vertrag kommt mit der Bestellung von Softwarelizenzen durch den Kunden bei der DMS für die bestellten Lizenzen zustande und bedarf keiner weiteren Bestätigung. Nach Maßgabe dieser Bedingungen erhält der Kunde für die lizensierte Software bestimmte Supportleistungen (technische Unterstützung) sowie Wartungsleistungen in Form der Lieferung von Updates für die lizensierte Software.

1. Vertragsgegenstand
Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Kunde Anspruch auf technische Unterstützung (Support) bei Fehlfunktionen der lizensierten Software und die Lieferung von Software-Updates (Wartung), sobald sie vom Softwarehersteller generell verfügbar gemacht werden und sie nach Tests der DMS freigegeben wurden.
Soweit in diesem Vertrag genannte Leistungen vom jeweiligen Softwarehersteller erbracht werden, hat DMS den Softwarehersteller hierzu beauftragt. Der Softwarehersteller hat in diesem Fall die Beauftragung angenommen und handelt als Erfüllungsgehilfe der DMS. Die DMS kann für besondere Aufgaben z.B. Support bei Schnittstellen zu ERP-Systemen spezialisierte Dritte als Erfüllungsgehilfen beauftragen.
Nichtbestandteil dieser Vereinbarung ist der technische Support für jegliche Hardware wie z.B. Scanner, Drucker, PCs oder Server. Nicht enthalten sind auch die Einpflege von Inhalten in die vertragsgegenständliche Software oder die Anpassung der Konfiguration, Programmierarbeiten oder die Installation von Software bzw. der Updates sowie Schulungsmaßnahmen oder Dokumentation.

1.1 Technische Unterstützung durch DMS
DMS ermöglicht dem Kunden Hotline-Unterstützung bei Installation, Konfiguration und technischen Fehlfunktionen für die bei DMS erworbenen Software-Produkte.
Der Kunde hat zu folgenden Zeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern) telefonischen Zugang zur technischen Beratung durch die Mitarbeiter der DMS:
Montag bis Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr.
Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit Anfragen per Fax oder E-Mail, vorzugsweise per E-Mail an die DMS richten. Für seine Anfragen stehen dem Kunden folgende Verbindungen zur Verfügung:

Fax-Nummer +49 89 897069-90
E-Mail-Adresse: support@dms-gmbh.de

Kann das Ersuchen des Kunden nicht unverzüglich befriedigt werden, erhält er auf Anfragen, die den Support vor 12 Uhr erreichen, noch am selben Werktag eine qualifizierte Reaktion von der DMS. Auf Anfragen, die den Support nach 12 Uhr erreichen, erhält der Supportnehmer spätestens am folgenden Werktag eine qualifizierte Reaktion von der DMS.
Im Rahmen eines aktiven Update- und Supportvertrages ist monatlich eine Stunde technische Supportdienstleistung durch DMS enthalten. Weitere Dienstleistungen werden zum aktuell gültigen Stundensatz abgerechnet. Ein Übertrag nicht in Anspruch genommener Supportleistungen in den Folgemonat ist nicht möglich.

1.2 Updates
Während der Laufzeit des Vertrages erhält der Kunde sämtliche Updates der von ihm lizensierten Software-Produkte, sobald sie vom Softwarehersteller generell verfügbar gemacht werden und sie nach Tests der DMS freigegeben wurden. DMS kann hiervon Updates ausnehmen, die keine funktionale oder qualitative Verbesserung des Systems mit sich bringen. Für die bereit gestellten Updates gelten die Nutzungsbedingungen, wie sie für die vom Kunden lizensierte Software vereinbart wurden, entsprechend. Der Kunde anerkennt, dass ihm Sachmängelansprüche aus der Lieferung von Updates nicht zustehen, es sei denn, diese enthalten gegenüber der lizensierten upzudatenden Softwareversion eine erhebliche funktionale oder qualitative Verschlechterung.
Bei einem vom Kunden selbständig durchgeführten Einspielen von Upgrades/Updates oder Systemumstellungen übernimmt DMS keine Gewähr und/oder Haftung für daraus resultierende Fehler, Probleme oder System-Stillstände. Nicht im Vertragsumfang enthalten ist die kostenfreie, technische Unterstützung für das Einspielen von Upgrades/Updates oder Systemumstellungen.

2. Mitwirkungspflichten
Zur Lösung der technischen Fragen verwendet DMS neben Telefon, E-Mail-Kommunikation und Supportportal auch die Möglichkeit der Fernwartung. Dafür erklärt sich der Kunde bereit, entsprechende Software auf betroffenen Rechnern zu installieren, oder zu starten bzw. zu betreuen oder den Zugriff über entsprechende Mittel zu gewährleisten.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Fehler die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem DMS-Support unverzüglich in nachvollziehbarer Form durch eine definierte Ansprechperson mitzuteilen. Der Kunde wird den Support im Rahmen des Zumutbaren unterstützen, um von diesem eine qualifizierte Reaktion zu erhalten. Der Kunde hat die Ansprechperson sowie auch einen Wechsel der DMS mitzuteilen.

3. Datenschutz
Datenschutzverpflichtungen zwischen den Vertragspartnern sind gesondert zu regeln. Sofern DMS Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzt, ist sie dafür verantwortlich, dass zwischen DMS und dem beauftragten Dritten eine Datenschutzvereinbarung besteht, welche die Datenschutzinteressen des Kunden abdeckt.

4. Vertragslaufzeit / Kündigung
Die erste Laufzeit des Update- und Supportvertrags beginnt mit der Installation der Software beim Kunden und endet nach dem Ablauf von 12 Monaten gerechnet ab dem ersten Tag des auf das Rechnungsdatum folgenden Monats. Der Vertrag verlängert sich automatisch am Ende jeder Laufzeit um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit vom Kunden oder von DMS schriftlich gekündigt wird. Zu Beginn jeder folgenden Laufzeit wird der Update- und Supportvertragspreis für alle vom Kunden zu diesem Zeitpunkt lizensierten Software-Produkte anhand der gültigen Preisliste ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Update- und Supportgebühr ist jeweils eine Woche vor Beginn der neuen Laufzeit fällig. Zu allen Gebühren und Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Der Kunde akzeptiert die Zustellung von Rechnungen per E-Mail.

6. Leistungsbeginn
Nach Zahlungseingang bei DMS hat der Kunde Anspruch auf zu liefernde Updates des Softwareherstellers sowie technischen Support.

7. Systemerweiterungen
Sämtliche Lizenzerweiterungen des Softwaresystems werden automatisch Bestandteil dieses Vertrages. Der Update- und Supportvertragspreis für die Erweiterung eines lizensierten Softwaresystems wird zunächst anteilig ab Kaufdatum bis zum Ende der aktuellen Laufzeit des bestehenden Update- und Supportvertrages fakuriert und passt sich so dem Zyklus des bestehenden Update- und Supportvertrages an.

8. Unterbrechung des Wartungsvertrages
Eine Wiederaufnahme des Wartungsvertrages ist nur nach einer Inspektion des DocuWare Systems möglich. Je nach vorgefundener DocuWare Version ist eine entsprechende Updategebühr auf die aktuelle DocuWare Version von mindestens 20% des Lizenzpreises zu entrichten.

9. Datensicherung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu ergreifen und diese mit einer der wirtschaftlichen Bedeutung der Daten entsprechenden Häufigkeit durchzuführen.

10. Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3. besteht das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für DMS insbesondere dann vor, wenn
* der Kunde sich für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen im Rückstand mit der Zahlung des Update- und Supportvertragspreises befindet
* der Kunde eine normale Durchführung des Vertrages wesentlich erschwert
oder unmöglich macht.
Übertragbarkeit
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag bzw. Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder damit verbundene Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, es sei denn, dass die DMS hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.

11. Referenzkunde
Der Kunde erklärt sich dazu bereit, nach Projektabschluss durch die DMS als Referenzkunde genannt zu werden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Eine unwirksame und/oder fehlende Bestimmung ist so durch eine wirksame zu ersetzen, dass sie dem ursprünglich Gewolltem möglichst nahe kommt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Es gelten die AGB der DMS GmbH, die unter https://www.dms-gmbh.de/agb/ einsehbar sind und auf Anforderung gerne zugesandt werden.

Kontakt

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Sven Richnow

Account Manager

089 / 89 70 69 22

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