Update- und Supportvertrag

zwischen DMS Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (nachfolgend DMS) und dem Kunden

Präambel

Mit dem Erwerb von Lizenzen an Software-Produkten von DMS schließt der Kunde einen Update- und Supportvertrag. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Bereitstellung von Updates sowie für technische Supportleistungen. Der Vertrag kommt mit der Bestellung der Softwarelizenzen durch den Kunden zustande. Einer gesonderten Bestätigung bedarf es nicht.

1. Vertragsgegenstand

Während der Laufzeit dieses Vertrages erhält der Kunde:

  • technische Unterstützung (Support) bei Fehlfunktionen der lizenzierten Software,
  • die Lieferung von Updates der lizenzierten Software-Produkte, sobald diese vom Softwarehersteller allgemein verfügbar gemacht und von DMS nach internen Tests freigegeben wurden.

Soweit einzelne Leistungen durch den jeweiligen Softwarehersteller erbracht werden, erfolgt dies auf Grundlage einer Beauftragung durch DMS. Der Softwarehersteller handelt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe der DMS. DMS ist berechtigt, für spezifische Aufgaben (z. B. Schnittstellen-Support zu ERP-Systemen) Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Nicht Vertragsbestandteil sind:

  • Supportleistungen für Hardware (z.B. Scanner, Drucker, PCs, Server),
  • Einpflege von Inhalten in die Software,
  • Anpassungen der Konfiguration, Programmierarbeiten,
  • Installation von Software und Updates,
  • Schulungen und Dokumentation.

1.1 Technische Unterstützung (Support)

DMS stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine Hotline für technische Unterstützung bei der Installation, Konfiguration und Behebung technischer Fehlfunktionen zur Verfügung.

Supportzeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern):

  • Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Anfragen können telefonisch, per Fax oder bevorzugt per E-Mail gestellt werden:

Erfolgt die Anfrage vor 12:00 Uhr, erhält der Kunde spätestens am selben Werktag eine qualifizierte Rückmeldung mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Bei späteren Anfragen erfolgt die Rückmeldung spätestens am folgenden Werktag.

Im Rahmen des aktiven Vertrages ist monatlich eine Stunde Supportleistung ohne Zusatzkosten enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Monatsende.

1.2 Updates

Der Kunde erhält während der Laufzeit alle freigegebenen Updates für seine lizenzierten Software-Produkte, sofern diese vom Hersteller veröffentlicht und von DMS freigegeben wurden. DMS kann Updates ausnehmen, die keine funktionale oder qualitative Verbesserung darstellen.

Für Updates gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie für die ursprüngliche Softwarelizenz. Der Kunde erkennt an, dass ihm aus Updates keine gesonderten Sachmängelansprüche erwachsen, es sei denn, das Update verschlechtert die Funktionalität oder Qualität der bisherigen Version erheblich.

Für selbständig vom Kunden durchgeführte Update-Installationen übernimmt DMS keine Haftung. Kostenfreie Unterstützung bei der Durchführung solcher Installationen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

2. Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt DMS bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere durch:

  • Bereitstellung qualifizierter Ansprechpartner,
  • detaillierte und nachvollziehbare Fehlermeldungen,
  • Duldung von Fernwartungszugriffen durch Installation bzw. Aktivierung entsprechender Software,
  • zeitnahe Kooperation bei Rückfragen.

Änderungen der Ansprechpartner sind DMS unverzüglich mitzuteilen.

3. Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Pflichten werden gesondert in einer Datenschutzvereinbarung geregelt. Beauftragt DMS Dritte, stellt sie sicher, dass mit diesen entsprechende Vereinbarungen zum Datenschutz bestehen, die die Interessen des Kunden wahren.

4. Vertragslaufzeit / Kündigung

Die erste Laufzeit beginnt mit der Installation der Software beim Kunden. Sie beträgt 12 Monate und beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf das Rechnungsdatum folgt.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.

Zu Beginn jeder neuen Laufzeit wird der Vertragspreis auf Basis der zu diesem Zeitpunkt lizenzierten Software-Produkte und gemäß aktueller Preisliste neu berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist jeweils eine Woche vor Beginn der neuen Laufzeit fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Leistungsbeginn

Die Leistungspflichten von DMS (Updates und Support) beginnen mit vollständigem Zahlungseingang.

7. Systemerweiterungen

Lizenzerweiterungen werden automatisch in diesen Vertrag einbezogen. Der Preis für Erweiterungen wird anteilig ab Kaufdatum bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet und an den bestehenden Vertragszyklus angepasst.

8. Wiederaufnahme nach Unterbrechung

Nach Unterbrechung des Vertrages ist dessen Wiederaufnahme nur nach einer Systeminspektion möglich. Je nach Systemversion können hierfür Updategebühren in Höhe von mindestens 20% des jeweiligen Lizenzwertes anfallen.

9. Datensicherungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig und angemessen für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Umfang und Häufigkeit der Sicherungen haben der Bedeutung und dem Wert der Daten zu entsprechen.

10. Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für DMS liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mehr als 30 Tage mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • der Kunde die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erheblich erschwert oder unmöglich macht.

11. Übertragbarkeit

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der DMS an Dritte zu übertragen oder abzutreten.

12. Referenzkunde

Der Kunde erklärt sich bereit, nach erfolgreichem Projektabschluss von DMS als Referenzkunde benannt zu werden.

13. Haftung

Die Haftung von DMS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DMS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DMS.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

16. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

17. Geltung der AGB

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMS GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einsehbar unter https://www.dms-gmbh.de/agb/.

Kontakt

Interesse an einer Live-Präsentation mit Beratung?

089 / 89 70 69 25

DMS Infoline vCard QR-Code

Unsere Kontaktdaten direkt auf Ihr Smartphone.

Scannen Sie den QR-Code und erhalten Sie alle wichtigen Kontaktdaten.

zum Kontakt-Formular