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Mit dem Erwerb von Lizenzen an Software-Produkten von DMS schließt der Kunde einen Update- und Supportvertrag. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Bereitstellung von Updates sowie für technische Supportleistungen. Der Vertrag kommt mit der Bestellung der Softwarelizenzen durch den Kunden zustande. Einer gesonderten Bestätigung bedarf es nicht.
Während der Laufzeit dieses Vertrages erhält der Kunde:
Soweit einzelne Leistungen durch den jeweiligen Softwarehersteller erbracht werden, erfolgt dies auf Grundlage einer Beauftragung durch DMS. Der Softwarehersteller handelt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe der DMS. DMS ist berechtigt, für spezifische Aufgaben (z. B. Schnittstellen-Support zu ERP-Systemen) Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Nicht Vertragsbestandteil sind:
DMS stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine Hotline für technische Unterstützung bei der Installation, Konfiguration und Behebung technischer Fehlfunktionen zur Verfügung.
Supportzeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern):
Anfragen können telefonisch, per Fax oder bevorzugt per E-Mail gestellt werden:
Erfolgt die Anfrage vor 12:00 Uhr, erhält der Kunde spätestens am selben Werktag eine qualifizierte Rückmeldung mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Bei späteren Anfragen erfolgt die Rückmeldung spätestens am folgenden Werktag.
Im Rahmen des aktiven Vertrages ist monatlich eine Stunde Supportleistung ohne Zusatzkosten enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Monatsende.
Der Kunde erhält während der Laufzeit alle freigegebenen Updates für seine lizenzierten Software-Produkte, sofern diese vom Hersteller veröffentlicht und von DMS freigegeben wurden. DMS kann Updates ausnehmen, die keine funktionale oder qualitative Verbesserung darstellen.
Für Updates gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie für die ursprüngliche Softwarelizenz. Der Kunde erkennt an, dass ihm aus Updates keine gesonderten Sachmängelansprüche erwachsen, es sei denn, das Update verschlechtert die Funktionalität oder Qualität der bisherigen Version erheblich.
Für selbständig vom Kunden durchgeführte Update-Installationen übernimmt DMS keine Haftung. Kostenfreie Unterstützung bei der Durchführung solcher Installationen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Der Kunde unterstützt DMS bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere durch:
Änderungen der Ansprechpartner sind DMS unverzüglich mitzuteilen.
Die datenschutzrechtlichen Pflichten werden gesondert in einer Datenschutzvereinbarung geregelt. Beauftragt DMS Dritte, stellt sie sicher, dass mit diesen entsprechende Vereinbarungen zum Datenschutz bestehen, die die Interessen des Kunden wahren.
Die erste Laufzeit beginnt mit der Installation der Software beim Kunden. Sie beträgt 12 Monate und beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf das Rechnungsdatum folgt.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
Zu Beginn jeder neuen Laufzeit wird der Vertragspreis auf Basis der zu diesem Zeitpunkt lizenzierten Software-Produkte und gemäß aktueller Preisliste neu berechnet.
Die Vergütung ist jeweils eine Woche vor Beginn der neuen Laufzeit fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Leistungspflichten von DMS (Updates und Support) beginnen mit vollständigem Zahlungseingang.
Lizenzerweiterungen werden automatisch in diesen Vertrag einbezogen. Der Preis für Erweiterungen wird anteilig ab Kaufdatum bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet und an den bestehenden Vertragszyklus angepasst.
Nach Unterbrechung des Vertrages ist dessen Wiederaufnahme nur nach einer Systeminspektion möglich. Je nach Systemversion können hierfür Updategebühren in Höhe von mindestens 20% des jeweiligen Lizenzwertes anfallen.
Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig und angemessen für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Umfang und Häufigkeit der Sicherungen haben der Bedeutung und dem Wert der Daten zu entsprechen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für DMS liegt insbesondere vor, wenn:
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der DMS an Dritte zu übertragen oder abzutreten.
Der Kunde erklärt sich bereit, nach erfolgreichem Projektabschluss von DMS als Referenzkunde benannt zu werden.
Die Haftung von DMS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DMS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DMS.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMS GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einsehbar unter https://www.dms-gmbh.de/agb/.
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