Trunkierung

SigG ist die deutsche Abkürzung für Signaturgesetz. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz vom 16.5.2001, welches die Rahmenbedingungen für die Nutzung von digitalen Signaturen bei elektronischen Prozessen, Geschäftsverkehr sowie bei Prozessen der öffentlichen Verwaltung vorgibt.

Die hierfür zusätzlich geschaffene SigV (Signaturverordnung) vom November 2001 ergänzt das Regelwerk um die Anforderungen, die für die Verfahren der Zertifikats- bzw. Signaturerstellung an Trust-Center oder Zertifizierungsstellen gestellt werden.<

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