Revisionssicherheit

Revisionssicherheit bedeutet, dass man dafür Sorge zu tragen hat, dass alle abgelegten Unterlagen in bildlicher oder inhaltlicher Sicht über die Dauer der gesamten Aufbewahrungspflicht jederzeit wieder abrufbar sind. Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass sachverständige Dritte jederzeit in der Lage sein müssen, sich ohne genaue Kenntnis der vorherrschenden Systemlandschaft einen Überblick über die Ordnungsmäßigkeit der archivierten Unterlagen und deren Archivierung zu verschaffen.

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Sven Richnow

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