IDW RS FAIT 3

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat aufgrund der IDW RS FAIT 1 die Richtlinie IDW RS FAIT 3 (GoB bei Einsatz elektr. Archivierungsverfahren) veröffentlicht. Diese RS FAIT 3 konkretisiert die GoB bei der Verwendung von elektronischen Archivierungsverfahren. Sie spezifiziert und verdeutlicht die Anforderungen an Archivierungssysteme, die zur Einhaltung der handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt werden müssen.

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