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IDW RS FAIT 1 (GoB bei Einsatz von IT): Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) geben kein explizit eindeutiges Verfahren für die Buchführung in der IT vor. Jedes Verfahren - auch IT- gestützte Systeme - ist zulässig, sofern die durch die GoB an das Verfahren gestellten Anforderungen erfüllt werden (§239 Abs. 4 HGB).
Die IDW hat hierzu eine Stellungnahme zur Rechnungslegung mit dem Titel "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW RS FAIT 1) veröffentlicht. Diese Stellungnahme weist deutlich auf die Anforderungen nach HGB hin, zugleich aber auf mögliche Risiken in der IT bzgl. der Einhaltung der GoB.
Sven Richnow
Account Manager
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