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Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff lösten am 1. Januar 2015 die GoBS und somit dann auch die GDPdU ab.
Der essenzielle Kernbestandteil der GDPdU blieb erhalten:<br>Die Handlungsfreiheiten bei der Archivierung von Belegen sowie die Verwendung des ersetzenden Scannens unter zwei Bedingungen:<br><br>Verwendung eines korrekt eingerichteten und geführten DMS <br>die Dokumentation der Verfahren wurde beibehalten.
Sven Richnow
Account Manager
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