Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur existiert in drei Varianten:

  • Vertrauen auf Zuruf
  • Mit einfacher PGP-Signatur
  • Mit qualifizierter sicherer Signatur

Bei der einfachen Signatur, nach dem Prinzip des Zurufs, steht unter einer Mail z.B. Max Huber Meier Firma ABC Ort EFG. Diese Information steht in der Mail, aber ob diese in der Mail angegebene Information auch wirklich den Tatsachen entspricht, kann nicht geprüft werden.

Bei der einfachen PGP-Signatur ist eine Signatur hinterlegt, die anhand von Schlüsseln überprüfen kann, ob die Nachricht nachträglich verändert wurde oder nicht. Es wird aber nicht geprüft, ob der Absender auch wirklich derjenige ist, der er vorgibt zu sein.

Das höchste Maß an Sicherheit bietet eine qualifizierte elektronische Signatur, die man bei einem geeigneten Trust-Center erwerben kann. Diese Signatur wird erst nach Überprüfung der Angaben ausgehändigt und verschlüsselt die Mail vollständig. In höchsten Sicherheitskreisen kommen dazu auch noch beA-Systeme zum Einsatz. Sie finden bei Anwälten, Notaren und Behörden Verwendung und können nur mittels Schlüsselkarten, PIN-Lesern und Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselung benutzt werden.

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