Basel II/III

Basel II steht für die Neuregelung des Bankaufsichtsrechts. Er bezeichnet Vorschriften zur Absicherung der Eigenkapitaldecke der Banken, um eigene Insolvenzen durch Kreditausfälle zu vermeiden. Mit Basel III wurde ein Regelwerk geschaffen, das die Eigenkapitalanforderungen an die Banken deutlich erhöht und damit ihre Widerstandsfähigkeit stärkt. Für die Kreditvergabe ist die Bonität und damit das Rating des Unternehmens ausschlaggebend, neben der Eigenkapitaldecke beeinflusst das Rating auch die Transparenz und Effizienz der Geschäftsprozesse, welche z.B. in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben sind.

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