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Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel zeichnet sich für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland eine signifikante Veränderung ab: Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) gemäß den EU-Richtlinien ab dem 1. Januar 2025. Diese Änderung betrifft nahezu jeden B2B-Rechnungsempfänger im Land und markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation der Geschäftswelt.
Der Regierungsentwurf der Ampel des Wachstumschancengesetzes, der dieses Jahr noch verabschiedet werden soll, sieht für die Pflicht zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung eine mehrjährige Übergangsregelung bis 2028 vor. Das BMF weist aber in einem am 09. Oktober veröffentlichten Schreiben darauf hin, dass nach aktuellem Zeitplan alle Unternehmen ab dem 01.01.2025 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen und digital verarbeiten zu können.
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Sven Richnow
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