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a. Diese AGBs gelten nicht für Verbraucher. Für Verbraucher, d.h. Privatkunden, gelten die Bestimmungen des BGB.
b. Der Kunde hat die DMS Beratungs- und Projektges. mbh (nachfolgend DMS) als Lieferant für Beratungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen und/oder als Lieferant für Softwareprodukte und/oder Cloudservices ausgewählt.
c. Diese Geschäftsbedingungen von DMS gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt DMS nicht an, es sei denn, DMS hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn DMS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
d. Alle Vereinbarungen, die zwischen DMS und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
e. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
f. DMS ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Geänderte Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelgeschäfte, die zwischen dem Kunden und DMS zustande kommen, nachdem der Kunde die geänderten Geschäftsbedingungen erhalten hat oder sie ihm sonst zugänglich gemacht wurden.
g. Sind oder werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
a. Eine Bestellung des Kunden kommt zustande wie folgt: Angebotsannahme durch Unterzeichnung eines Angebots, Leistungsannahme dokumentiert durch Unterschrift auf Lieferschein und/oder Tätigkeitsbericht, schriftliche oder mündliche Bestellung durch den Kunden.
b. Ein Vertrag kommt zustande durch Übersendung einer Auftragsbestätigung durch DMS. Wurde keine Auftragsbestätigung erstellt, genügt auch die Unterschrift auf einem Lieferschein und/oder Tätigkeitsbericht durch den Kunden für das Zustandekommen des Auftragsverhältnisses oder die Ingebrauchnahme der gelieferten Ware und/oder Dienstleistung.
c. An die Bestellungen hält sich der Kunde drei Monate gebunden, gerechnet von deren Eingang bei DMS.
d. Sofern Leistungen, z.B. Cloudservices nicht verfügbar sind, weil die DMS ihrerseits von Ihrem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden konnte, kann die DMS vom Vertrag zurücktreten.
e. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste im Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags.
f. Die DMS wird jede Änderung der Preisliste mindestens dreißig (30) Tage im Voraus ankündigen.
g. Für bereits laufende Verträge kann die DMS auf Grundlage der Entwicklung von Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind (z. B. Kosten für Support, Hosting, Entwicklungs- und Vertriebskosten, Kosten für Produkte und Dienstleistungen Dritter, einschließlich Lizenzgebühren, IT-Systeme, Lieferantenkosten sowie vom Staat erhobene Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben) sowie der Entwicklung allgemeiner Kosten (z. B. Energie, Miete) die Preisliste nach billigem Ermessen ändern (nachstehend die „Änderung der Preisliste“). Diese Ziffer 2g gilt nicht für bereits im Voraus bezahlte Verträge.
h. Die in der Preisliste genannten Preise gelten exklusive etwaiger Steuern.
i. Durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der DMS kommt kein Vertragsverhältnis zu den Lieferanten der DMS, z.B. Anbietern von Cloud-Diensten zustande.
j. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Produkt- und Servicebedingungen der DocuWare Europe GmbH.
a. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte von DMS sowie Dritter (z.B. Eigentum, Patente, geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzten könnte, sowie sämtliche Informationen, die er im Laufe dieser Geschäftsbeziehung über DMS erhält, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass es sich um allgemein zugängliche Informationen handelt.
b. Der Kunde wird diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen auferlegen, deren er sich zur Abwicklung seiner Geschäftsbeziehung mit DMS bedient.
c. Die DMS wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen freihalten, sofern die Schutzrechtsverletzung unmittelbar auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der DMS bei der Erbringung von Lieferungen und/oder Leistungen zurückzuführen sind.
d. DMS ist verpflichtet, Daten und Informationen des Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten. DMS erklärt, dass alle Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen von DMS, die mit Daten des Kunden in Berührung kommen, nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
a. Die Rechte an Software (Objekt- und Quellcode sowie dazugehörige Dokumentation), welche durch DMS und/oder deren Erfüllungsgehilfen erstellt wird, liegen ausschließlich und in jeder Weise uneingeschränkt bei DMS. Dies betrifft auch Software, welche im Rahmen von Projekten für das jeweilige Projekt erstellt wurde. Überlassen wird jeweils eine Nutzungslizenz, mit der Ausstattung, welche eine im Zusammenhang eingesetzte Standardsoftware hat oder welche zu beschreiben ist.
b. Werden Softwarerechte am Objekt- und Quellcode auf Kunden übertragen, so bleiben die Rechte trotzdem auch bei DMS, es wird also ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Übertragung von solchen Softwarerechten bedarf einer eigenen schriftlichen Vereinbarung und erfolgt nur gegen eine angemessene finanzielle Gegenleistung.
c. Ziffer 4a und 4b gelten analog auch für Dokumentationen, Handbücher etc.
a. Die DMS wird die Geschäfte mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen. Die DMS ist berechtigt, ihre Leistungen auch über Dritte zu erbringen. Sofern die DMS Geschäfte ganz oder teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfen ausführen läßt, wird sie die Kontrolle über die vertragsgemäße Ausführung dieser Geschäfte durchführen und gegebenenfalls in die Abwicklung des Geschäftes eingreifen.
b. Den Kunden trifft eine Mitwirkungspflicht bezüglich der in Auftrag gegebenen Leistungen. DMS ist zur Erbringung der Dienstleistung nur verpflichtet, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht Genüge getan hat. Die Mitwirkungspflicht des Kunden beinhaltet insbesondere die Bereitstellung aller erforderlichen technischen Einrichtungen (einschließlich Stromversorgung, Telefonverbindungen und Internetzugang, ggf. PC-Arbeitsplatz, Drucker, Scanner, Netzwerkzugang, Accounts mit ausreichenden Berechtigungen, Firewallfreischaltung etc.), soweit sie zur Durchführung von Leistungen benötigt werden.
a. Der Zeitpunkt für die vollständige Erbringung einer Dienstleistung wird zwischen der DMS und dem Kunden individuell vereinbart.
b. Erbringt DMS die Dienstleistung nicht vollständig bis zu diesem Zeitpunkt, aus von DMS zu vertretenden Gründen, so kann der Kunde DMS eine Nachfrist von 25% der vereinbarten Lieferzeit, mindestens jedoch zwei Monaten setzen, verbunden mit der Erklärung, vom Vertrag zurückzutreten, falls auch diese Nachfrist fruchtlos verstreicht.
c. Der Schadenersatz wegen Verzugs über die Nachfrist hinaus ist beschränkt auf 5 % des Gesamtaufwands.
a. Der Ersatz von Folgeschäden aller Art (z.B. Datenverlust, entgangener Gewinn, nutzlose Aufwendungen, unterbliebene Einsparungen, zusätzlicher Personalaufwand, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstige mittelbare und Folgeschäden etc.) ist in jedem Falle, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b. Beim Ausfall von Teilen innerhalb der Garantiezeit besteht der Anspruch auf unentgeltliche Reparatur oder nach Wahl der DMS Ersatz des defekten Teils. Arbeitszeit für Ein- und Ausbau, Transportkosten und sonstige Spesen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (Teilegarantie). Dies gilt nicht für Fälle, in denen Arbeitszeit und/oder Spesen im Rahmen eines Wartungsvertrags abgedeckt sind oder in Fällen, in denen der Hersteller von Teilen und/oder Geräten eine über die Teilegarantie hinausgehende Gewähr übernimmt.
c. Im Falle des gerichtlich festgestellten Vorsatzes bzw. der gerichtlich festgestellten groben Fahrlässigkeit haftet DMS unbeschränkt. Im Übrigen richten sich die Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
a. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden der von DMS gelieferten Produkte und Leistungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt zugunsten der DMS.
b. Zahlungen per Aufrechnung mit Forderungen des Kunden sind nur statthaft, sofern die jeweilige Forderung des Kunden von DMS anerkannt wurde oder aber per gerichtlichem Urteil Rechtskraft erlangt hat.
c. Ersatzteile, die im Rahmen eines Supportvertrags, der den Ersatz von Teilen ohne zusätzliche finanzielle Gegenleistung des Kunden vorsieht, in Hardware von Kunden eingebaut werden, gehen in das Eigentum des Kunden über. Die im Rahmen eines Supportvertrags ausgebauten Teile gehen in das Eigentum der DMS über. Entscheidend für den Eigentumsübergang ist nicht der Ort des Ein- und/oder Ausbaus, sondern ausschließlich der Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Tatsache des Ein- und/oder Ausbaus.
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag bzw. Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder damit verbundene Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, es sei denn, dass DMS hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
a. Für die Dienstleistung schuldet der Kunde Vergütung nach Zeit und Aufwand. Es werden die von DMS nachgewiesenen Arbeits- und Reisezeiten gemäß den jeweils gültigen DMS-Stundensätzen berechnet. Der Aufwand wird mit elektronischer Zeiterfassung protokolliert. Sollte sich im Laufe der Arbeit an der Dienstleistung herausstellen, dass sich der Gesamtaufwand durch bei Auftragserteilung nicht bekannte Gründe, die im Verantwortungsbereich des Kunden und/oder in der Situation des Arbeitsmarktes liegen, und/oder durch vom Kunden verlangte Mehrleistungen, die über den ursprünglichen in den Leistungsscheinen/Angeboten/Auftragsbestätigungen nebst Anlagen definierten Umfang hinausgehen, erhöht, ist DMS berechtigt, das Honorar entsprechend dem Mehraufwand anzupassen. Wurde für die Dienstleistung ein Festpreis vereinbart, so werden Reisezeiten in jedem Fall separat nach Zeit und Aufwand in Rechnung gestellt. Aufwendungen, die der DMS im Zusammenhang mit der vom Kunden bestellten Dienstleistung entstehen, wie Fahrtkosten, Kilometergeld, sonstige direkt zuordenbare Aufwendungen werden, sofern einzeln nachweisbar, nach Belegkopie, ansonsten gemäß der jeweils gültigen Preisliste der DMS extra in Rechnung gestellt.
b. Die vereinbarte Vergütung wird fällig in wöchentlichen Abschlagszahlungen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, entsprechend den vorzulegenden Zeiterfassungsberichten. Die Aufwendungen und Nebenleistungen sind unmittelbar bei Berechnung an den Kunden durch die DMS fällig.
c. Die Arbeitszeit wird minutengenau erfasst. Bei Leistungen mit einem Zeitaufwand unter 15 Min. wird auf 15 Min. aufgerundet. Ein Tagessatz hat 8 Arbeitsstunden. Die Abrechnungseinheit (AE) bei Hotline und Fernwartung ohne Wartungsvertrag beträgt 15 Min. für jede angebrochene AE.
d. Zu der Vergütung ist zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Die Bedingungen stehen unter Update- & Support-Vertrag zur Verfügung und sind Bestandteil dieser AGB.
a. DMS behält sich vor, diese AGB's zu ändern, sofern dies sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar ist. Die jeweils aktuelle Fassung kann jederzeit auf dieser Webpage eingesehen und gespeichert werden.
b. Ergänzend zu diesen Bedingungen finden für alle Dienstleistungen die §§ 611 ff. BGB Anwendung.
a. Erfüllungsort für alle Leistungen der DMS und für alle Zahlungen des Kunden ist München.
b. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist München. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt für die Fälle, in denen kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
c. Sämtliche Geschäfte zwischen DMS und Kunden unterliegen deutschem Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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