NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ersten NIS-Richtlinie (2016), die von der Europäischen Union verabschiedet wurde, um ein hohes gemeinsames Niveau an Cybersicherheit in der gesamten Union zu gewährleisten. Die wesentlichen Inhalte der NIS-2-Richtlinie sind darauf ausgerichtet, Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen und öffentliche Organisationen zu verbessern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu erhöhen.

Hier sind die zentralen Inhalte und Neuerungen der NIS-2-Richtlinie:

1. Erweiterter Anwendungsbereich
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine größere Anzahl von Sektoren und Organisationen als ihr Vorgänger. Sie umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen (wie Energie, Wasser, Gesundheit, Transport), sondern auch Sektoren wie:

  • Digitale Infrastruktur (z.B. Cloud- und Rechenzentrumsdienste, Content Delivery Networks)
  • Öffentliche Verwaltung auf nationaler und regionaler Ebene
  • Hersteller bestimmter Produkte wie medizinische Geräte oder Lebensmittelerzeuger

Damit erhöht sich die Zahl der Unternehmen und Einrichtungen, die die Richtlinie umsetzen müssen.

2. Verschärfte Cybersicherheitsanforderungen
Organisationen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen höhere Anforderungen an ihre Cybersicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu gehören:

  • Risikomanagement: Einführung und Aufrechterhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, die auf die Risiken abgestimmt sind. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken.
  • Meldevorgaben: Organisationen müssen Cybervorfälle innerhalb festgelegter Fristen melden. Die Meldepflicht umfasst mehrere Stufen, beginnend mit einer frühzeitigen Benachrichtigung und gefolgt von detaillierten Berichten.
  • Mindestanforderungen: Die Richtlinie legt einen Katalog von Mindestsicherheitsanforderungen fest, wie die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, dem Management von Schwachstellen und die Ausbildung von Mitarbeitern in Sicherheitsfragen.

3. Zentrales Meldesystem für Vorfälle
Die Richtlinie sieht die Einführung eines dreistufigen Meldesystems für Vorfälle vor:

  1. Frühwarnung: Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall.
  2. Zwischenbericht: Nach einer Woche.
  3. Abschlussbericht: Vollständiger Bericht nach einem Monat.

Dieses System soll die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle beschleunigen und koordinieren.

4. Erweiterung der Aufsicht und Sanktionen
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten erhalten erweiterte Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse, um sicherzustellen, dass die betroffenen Organisationen die Cybersicherheitsvorschriften einhalten. Verstöße gegen die Richtlinie können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden, die an die Strafen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnt sind.

5. Stärkung der Zusammenarbeit
Die NIS-2-Richtlinie stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU durch:

  • Den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen nationalen **Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs).
  • Die Einrichtung einer **Kooperationsgruppe**, die regelmäßig über Cybersicherheitsrisiken und -vorfälle berät und gemeinsame Lösungen entwickelt.

6. Erhöhte Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
Die Geschäftsleitungen von betroffenen Unternehmen und Einrichtungen tragen nun eine größere rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Dazu gehören Schulungen, Risikomanagementprozesse und Maßnahmen zur Reaktion auf Cybervorfälle.

7. Erhöhung der Resilienz kritischer Infrastrukturen
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung, Gesundheit und Verkehr zu stärken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme, die für die Versorgung von zentraler Bedeutung sind, gegen Cyberangriffe geschützt sind.

8. Einbeziehung der Lieferkette.

9. Verstärkte Prüfung und Sanktionierung
Neben der Ausweitung des Aufsichtsbereichs ermöglicht die NIS-2-Richtlinie den Behörden, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und bei Nichteinhaltung Strafen zu verhängen. Bußgelder können im Rahmen des NIS-2 bis zu mehreren Millionen Euro betragen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Fazit:
Die NIS-2-Richtlinie ist eine umfassende Neuregelung der Cybersicherheitsvorgaben innerhalb der EU. Sie zielt darauf ab, sowohl öffentliche als auch private Organisationen besser gegen Cyberbedrohungen abzusichern, indem sie schärfere Vorgaben für Risikomanagement, Meldepflichten und die Verantwortlichkeit von Führungskräften festlegt.

Zurück

Kontakt

Interesse an einer Live-Präsentation mit Beratung?

089 / 89 70 69 25

DMS Infoline vCard QR-Code

Unsere Kontaktdaten direkt auf Ihr Smartphone.

Scannen Sie den QR-Code und erhalten Sie alle wichtigen Kontaktdaten.

zum Kontakt-Formular